Mensch ärgere dich nicht – Das leidige Thema Kosten und Gebühren im Familienrecht

In meiner familienrechtlichen Praxis erlebe ich immer wieder, dass Menschen erst dann anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn der familiäre Druck so groß geworden ist, dass kein anderer Weg mehr möglich erscheint. Im Laufe der Beratung fällt dann häufig der ärgerlich formulierte Satz: „Hätte ich das nur schon früher gewusst“.

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Unterhalt nach der Scheidung – Bitte nicht weiter träumen !

Kaum eine Gesetzesänderung im Unterhaltsrecht hat in den letzten Jahren so viele gegensätzliche Reaktionen ausgelöst, wie die Änderungen zum nachehelichen Unterhalt und hier insbesondere die Einführung des § 1578 b BGB zum 01.01.2008 und 01.03.2013.

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